HU / AU & Gutachten
Kann man einen Parkschaden nachträglich melden?
Ja, ein Parkschaden kann nachträglich bei Polizei und Versicherung gemeldet werden. Dadurch wird ein möglicherweise bereits begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort aber nicht automatisch aufgehoben.
Die häufig genannte 24-Stunden-Regel ist keine allgemeine Erlaubnis, erst später tätig zu werden. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann eine freiwillige nachträgliche Ermöglichung der Feststellungen innerhalb von 24 Stunden eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe ermöglichen. Das betrifft Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs mit ausschließlich nicht bedeutendem Sachschaden.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet sich im Einzelfall. Melden Sie den Vorfall deshalb möglichst unverzüglich und holen Sie bei strafrechtlichen Fragen anwaltlichen Rat ein. Eine Versicherungsmeldung allein ersetzt nicht die notwendigen Feststellungen zugunsten des Geschädigten beziehungsweise durch die Polizei.