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HU / AU & Gutachten

Was passiert, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?

Kurz beantwortet

Sie müssen als Geschädigter nicht untätig bleiben. Bei einem ersatzpflichtigen Verkehrsunfall können Sie Ansprüche grundsätzlich direkt bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anmelden.

Die fehlende Meldung des Verursachers beseitigt Ihren Anspruch nicht automatisch. Allerdings kann die Prüfung länger dauern, wenn der Versicherer zunächst dessen Stellungnahme anfordern muss. Reichen Sie deshalb Fotos, Unfallbericht, Zeugenkontakte und vorhandene Unterlagen ein.

Ist die Versicherung unbekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer bei der Ermittlung. Bei streitigem Hergang oder ausbleibender Regulierung kann ein Anwalt die Ansprüche prüfen und verfolgen. Die Versicherung darf berechtigte Forderungen nicht allein deshalb dauerhaft unbeachtet lassen, weil ihr Versicherungsnehmer nicht reagiert. Eine mögliche Pflichtverletzung des Verursachers gegenüber seinem Versicherer ist von Ihren Ansprüchen als Geschädigter zu unterscheiden.

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