HU / AU & Gutachten
Wer muss den Unfall melden: Verursacher oder Geschädigter?
Beide sollten die für sie zuständigen Stellen informieren. Der mögliche Verursacher meldet den Unfall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Geschädigte kann seine Ansprüche unmittelbar bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung anmelden und sollte nicht darauf warten, dass der andere dies erledigt. Bei möglicher Mithaftung oder gegen Sie gerichteten Forderungen informieren Sie ebenfalls Ihre eigene Haftpflichtversicherung. Möchten Sie Leistungen aus der Kasko nutzen, ist zusätzlich dort eine Meldung notwendig.
Eine polizeiliche Unfallaufnahme ersetzt keine Versicherungsmeldung. Umgekehrt genügt eine Versicherungsmeldung nicht, wenn am Unfallort notwendige Feststellungen nicht ermöglicht wurden. Dokumentieren Sie Kennzeichen, Beteiligte, Unfallhergang und Schäden. Wenn die gegnerische Versicherung unbekannt ist, kann sie anhand des Kennzeichens über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden.