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HU / AU & Gutachten

Wie lange hat man Zeit, einen Unfallschaden zu melden?

Kurz beantwortet

Melden Sie einen Schaden möglichst zeitnah und sichern Sie Beweise sofort. Für eigene Versicherungsverträge sehen die Bedingungen häufig eine Meldung innerhalb einer Woche vor; maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Dabei müssen Sie zwischen einer vertraglichen Meldung an die eigene Versicherung und der Verjährung eines Schadenersatzanspruchs unterscheiden. Schadenersatzansprüche unterliegen regelmäßig einer dreijährigen Verjährungsfrist, die grundsätzlich zum Jahresende beginnt, wenn die erforderliche Kenntnis vorliegt. Besonderheiten können den Lauf beeinflussen. Diese längere Frist ist kein sinnvoller Grund, die Schadenmeldung hinauszuschieben.

Späte Meldungen erschweren die Zuordnung von Schäden und die Beweisführung. Kontaktieren Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung selbst, wenn der Verursacher nicht tätig wird. Bei gegen Sie gerichteten Ansprüchen, Klagen oder gerichtlichen Schreiben können zusätzliche sofortige Informationspflichten bestehen. Insbesondere ein Parkrempler darf nicht erst irgendwann innerhalb einer Woche bei der Polizei angezeigt werden. Bei Personenschäden, ungeklärter Haftung oder drohender Verjährung ist eine rechtliche Prüfung besonders wichtig.

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