HU / AU & Gutachten
Ist es strafbar, wenn man einen Parkrempler nicht bemerkt hat?
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort setzt grundsätzlich vorsätzliches Verhalten voraus. Wer einen Zusammenstoß tatsächlich nicht wahrgenommen hat, ist deshalb nicht automatisch wegen Unfallflucht strafbar.
Ob die fehlende Wahrnehmung glaubhaft ist, wird allerdings anhand der konkreten Umstände geprüft. Dabei können Geräusch, Erschütterung, Schadenbild und Sachverständigenfeststellungen eine Rolle spielen. Die bloße Aussage „Ich habe nichts bemerkt" beendet eine Untersuchung nicht.
Zivilrechtliche Ersatzpflichten können unabhängig davon bestehen, ob eine Straftat vorliegt. Sobald Sie von einer möglichen Beteiligung erfahren, sollten Sie den Sachverhalt sichern und Ihre Versicherung informieren. Bei einer polizeilichen Beschuldigung ist anwaltlicher Rat sinnvoll, bevor Sie umfangreiche Angaben machen. Bleiben Sie wahrheitsgemäß. Eine bewusst falsche Darstellung ist keine sichere Strategie und kann zusätzliche Probleme verursachen.