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HU / AU & Gutachten

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Kurz beantwortet

Die eigene Kfz-Haftpflicht ersetzt grundsätzlich nicht den Schaden am eigenen versicherten Auto. Auch eigene Verletzungen des verantwortlichen Fahrers sind nicht automatisch wie die Ansprüche eines geschädigten Dritten abgedeckt.

Für fremde Schäden prüft die Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht. Ist die Forderung unbegründet, wehrt sie diese ab. Besondere Ausschlüsse können ebenfalls relevant werden.

Bei Alkohol, Unfallflucht oder anderen Pflichtverletzungen ist jedoch wichtig: Der Schutz des geschädigten Dritten kann bestehen bleiben, während der Versicherer gegenüber seinem Versicherungsnehmer Rückgriff nimmt. Eine pauschale Gleichsetzung mit vollständiger Nichtzahlung ist falsch. Für eigene Fahrzeugschäden kommen gegebenenfalls Vollkasko oder Teilkasko infrage. Prüfen Sie deshalb stets getrennt, wer geschädigt wurde, welche Police betroffen ist und auf welcher Grundlage die Versicherung eine Leistung ablehnt.

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