HU / AU & Gutachten
Wann zahlt die Versicherung nach einem Unfall nicht?
Das hängt davon ab, welche Versicherung gemeint ist. Die eigene Kfz-Haftpflicht ersetzt grundsätzlich keine Schäden am eigenen Fahrzeug, sondern berechtigte Ansprüche anderer.
Die Teilkasko deckt nur bestimmte vereinbarte Ereignisse und deshalb nicht jeden selbst verursachten Unfall. Die Vollkasko kann solche Unfallschäden abdecken, berücksichtigt aber Selbstbeteiligung und Vertragsbedingungen. Vorsatz, bestimmte Ausschlüsse oder erhebliche Pflichtverletzungen können Leistungen beeinflussen.
Beim geschädigten Dritten ist der Schutz durch die Pflichtversicherung von möglichen Rückforderungsansprüchen gegen den Versicherungsnehmer zu unterscheiden. Eine Aussage wie „bei Alkohol zahlt überhaupt niemand" wäre deshalb zu pauschal. Auch eine ungeklärte Haftung kann zunächst zu einer verzögerten oder anteiligen Regulierung führen. Verlangen Sie bei einer Ablehnung eine nachvollziehbare schriftliche Begründung und lassen Sie Vertrag, Unfallhergang und Ansprüche gesondert prüfen.