Startseite  ›  FAQ  ›  Unfallmeldung & Versicherung

HU / AU & Gutachten

Wann ist man bei einem Auffahrunfall nicht schuld?

Kurz beantwortet

Der Auffahrende haftet nicht automatisch immer allein. Zwar spricht bei einem typischen Ablauf häufig ein Anscheinsbeweis dafür, dass Abstand, Aufmerksamkeit oder Geschwindigkeit nicht ausreichend waren.

Dieser kann aber durch nachgewiesene besondere Umstände erschüttert werden. Beispiele sind ein unmittelbar zuvor erfolgter gefährlicher Spurwechsel oder ein ohne verkehrlichen Grund provoziertes starkes Abbremsen. Auch andere Umstände können die Haftungsquote beeinflussen. Das bloße Behaupten einer überraschenden Bremsung genügt nicht.

Mit einem verkehrsgerechten Bremsen, etwa an einer Ampel oder wegen einer Gefahr, müssen nachfolgende Fahrer grundsätzlich rechnen. Entscheidend sind Beweise und der konkrete Unfallablauf. Sichern Sie deshalb Zeugen und Fotos. Bei Kettenunfällen oder widersprüchlichen Angaben ist eine fachliche Rekonstruktion häufig besonders wichtig. Eine pauschale Schuldzuweisung ersetzt diese Prüfung nicht.

Noch Fragen zu Ihrem Fahrzeug?
Rufen Sie an unter 030 / 535 11 40 oder buchen Sie online einen Termin – wir beraten Sie zu Schaden, Reparatur und Ablauf.
030 / 535 11 40
Nach oben scrollen

Wir suchen Dich.