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HU / AU & Gutachten

Welche fünf Schadenfälle übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Kurz beantwortet

Es gibt keine gesetzlich abschließende Liste von genau fünf Schadenfällen. Als Beispiele kommen Reparaturkosten am fremden Fahrzeug, die Beschädigung fremder Gegenstände, Personenschadenkosten, Verdienstausfall und Folgekosten wie Abschleppen infrage.

Voraussetzung ist jeweils eine rechtliche Ersatzpflicht aus dem versicherten Fahrzeuggebrauch. Auch Schmerzensgeld, notwendige Gutachterkosten oder eine Wertminderung können dazugehören. Die Versicherung prüft berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schäden am eigenen Fahrzeug des verantwortlichen Versicherungsnehmers werden durch dessen Kfz-Haftpflicht grundsätzlich nicht ersetzt. Dafür ist gegebenenfalls die Kasko zuständig. Private Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht sind unterschiedliche Versicherungen. Umfang, Haftungsquote und Nachweise müssen im konkreten Unfall geprüft werden.

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