HU / AU & Gutachten
Sind Kratzer bei der Teilkasko versichert?
Kratzer sind nicht allein aufgrund ihres Erscheinungsbilds teilkaskoversichert. Entscheidend ist, wodurch sie entstanden sind.
Ein gewöhnlicher Parkrempler oder mutwilliges Zerkratzen gehört normalerweise nicht zum Standardschutz der Teilkasko. Dafür kommen gegebenenfalls die Haftpflicht des Verursachers beziehungsweise die eigene Vollkasko infrage. Entsteht ein Lackschaden dagegen als Folge eines versicherten Ereignisses, kann auch dessen Beseitigung vom Teilkaskoschutz umfasst sein.
Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen und ein nachweisbarer Zusammenhang. Selbstbeteiligung und mögliche Sonderregelungen müssen berücksichtigt werden. Lassen Sie deshalb zuerst die Schadenursache und den Reparaturbedarf klären. Melden Sie den Schaden wahrheitsgemäß und vermeiden Sie Vermutungen als gesicherte Tatsachen. Eine nachträgliche Umdeutung eines nicht versicherten Ereignisses kann erhebliche rechtliche und versicherungsvertragliche Folgen haben.