HU / AU & Gutachten
Ist ein Parkschaden durch die Teilkasko versichert?
Ein typischer Parkrempler ist normalerweise nicht durch die Teilkasko gedeckt. Das gilt beispielsweise, wenn ein anderes Auto Ihr abgestelltes Fahrzeug beschädigt und der Verursacher unbekannt bleibt.
Ist der Verursacher bekannt und haftet, kommt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung infrage. Bei unbekanntem Verursacher kann die eigene Vollkasko zuständig sein. Die Teilkasko übernimmt dagegen nur bestimmte vereinbarte Gefahren, beispielsweise Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturereignisse.
Ein Auto kann also im geparkten Zustand einen Teilkaskoschaden erleiden, ohne dass jeder Parkschaden versichert wäre. Entscheidend ist die Ursache, nicht allein der Abstellort. Sondertarife können zusätzliche Leistungen enthalten. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag. Fotografieren Sie den Schaden, sichern Sie mögliche Zeugenaussagen und melden Sie eine vermutete Unfallflucht beziehungsweise mutwillige Beschädigung der Polizei.