Karosserie & Lackierung
Ab welcher Schadenshöhe spricht man von einem Unfallschaden?
Es gibt keine feste Geldgrenze, ab der eine Beschädigung erstmals ein Unfallschaden ist. Ein Schaden kann bereits bei geringer Reparatursumme durch ein Unfallereignis verursacht worden sein.
Davon zu unterscheiden ist die rechtliche Einordnung eines Fahrzeugs als Unfallwagen beim Verkauf. Ganz geringfügige äußere Lackschäden können dort als Bagatelle gelten. Weitergehende Schäden, insbesondere an Karosserie oder Blech, sind anders zu beurteilen. Auch ein fachgerecht reparierter Schaden kann offenbarungspflichtig bleiben.
Die häufig genannten Beträge von ungefähr 800 bis 1.000 Euro betreffen vor allem die Erforderlichkeit eines Gutachtens und sind keine allgemeine Definition des Unfallfahrzeugs. Lassen Sie Ursache und Reparaturumfang dokumentieren. Ein Sachverständiger kann den technischen Schaden einordnen; strittige Verkaufsangaben sollten rechtlich geprüft werden.