Karosserie & Lackierung
Zählt ein Kratzer als Unfallschaden?
Ein Kratzer kann durch einen Unfall entstehen, macht ein Auto aber nicht automatisch zu einem offenbarungspflichtigen Unfallfahrzeug. Entscheidend sind Ursache und Umfang der Beschädigung.
Ein oberflächlicher Lackkratzer ohne weitergehenden Schaden kann rechtlich eine geringfügige Bagatelle sein. Wurden dagegen Blechteile verformt oder umfangreichere Instandsetzungsarbeiten erforderlich, ist die Bewertung anders. Eine feste Eurogrenze entscheidet darüber nicht allein.
Auch die Frage, ob eine Versicherung zahlt, ist davon zu trennen: Ein kleiner Kratzer kann ein ersatzfähiger Schaden sein, obwohl das Fahrzeug beim späteren Verkauf nicht als Unfallwagen einzuordnen ist. Dokumentieren Sie Schaden und Reparatur nachvollziehbar. Bei Unsicherheit helfen ein Sachverständiger und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung. Bekannte erhebliche Vorschäden sollten beim Verkauf konkret beschrieben werden.