Startseite  ›  FAQ  ›  Kratzer, Lackschäden & Bagatellgrenze

Karosserie & Lackierung

Ab welchem Schaden gilt ein Auto als Unfallfahrzeug?

Kurz beantwortet

Entscheidend ist nicht eine feste Reparatursumme, sondern ob ein mehr als ganz geringfügiger Unfallschaden vorlag. Kleine äußere Lackkratzer können als Bagatelle gelten.

Weitergehende Beschädigungen, beispielsweise verformte Karosserieteile oder Schäden mit erheblichem Instandsetzungsbedarf, können die Einordnung als Unfallfahrzeug begründen. Eine fachgerechte Reparatur macht die Unfallhistorie nicht rückwirkend ungeschehen. Auch der Austausch eines beschädigten Bauteils bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug wieder als unfallfrei verkauft werden darf.

Bewahren Sie Bilder, Gutachten und Rechnungen auf. Beim Verkauf sollten bekannte erhebliche Vorschäden konkret beschrieben werden. Eine bloße Angabe wie „nachlackiert“ kann unzureichend sein, wenn tatsächlich ein größerer Unfallschaden bestand. Bei Unsicherheit sollten technische Einordnung und rechtliche Offenlegungspflichten getrennt geprüft werden.

Noch Fragen zu Ihrem Fahrzeug?
Rufen Sie an unter 030 / 535 11 40 oder buchen Sie online einen Termin – wir beraten Sie zu Schaden, Reparatur und Ablauf.
030 / 535 11 40
Nach oben scrollen

Wir suchen Dich.