Karosserie & Lackierung
Was ist die Bagatellgrenze bei einem Unfall?
Mit der Bagatellgrenze ist häufig die Frage gemeint, ab wann ein vollständiges Schadengutachten erforderlich und dessen Kosten erstattungsfähig sind. Als praktische Orientierung werden bei einfachen Fahrzeugschäden ungefähr 800 bis 1.000 Euro genannt.
Eine feste allgemeine gesetzliche Grenze ist das nicht. Maßgeblich ist, ob aus Sicht des Geschädigten bei der Beauftragung ein Gutachten sinnvoll und erforderlich war. Bei klaren kleinen Schäden reichen oft Fotos und ein Werkstattkostenvoranschlag.
Bei möglichen verdeckten Schäden kann eine genauere Untersuchung auch bei zunächst geringer Schätzung gerechtfertigt sein. Diese Bagatellgrenze darf nicht mit der Frage verwechselt werden, ob ein Auto beim Verkauf als unfallfrei gilt. Dafür sind Art und Umfang der Beschädigung entscheidend, nicht automatisch dieselbe Eurogrenze.