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Bei einem Glasschaden ist die erste Frage selten technisch, sondern finanziell: Wer zahlt, was kostet mich die Selbstbeteiligung, und steige ich hinterher in der Schadenfreiheitsklasse? Diese Fragen klären wir mit Ihnen, bevor irgendetwas repariert wird – damit Sie entscheiden können, statt hinterher überrascht zu werden.

Anzeichen

Welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt

Die Teilkasko übernimmt Glasbruch durch äußere Einwirkung ohne Ihr Zutun: Steinschlag von der Autobahn, Bruch durch Wildunfall, Sturm oder Hagel. Wichtig für Sie: Ein Teilkaskoschaden wirkt sich nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus, die Beiträge steigen also nicht.

Die Vollkasko greift bei Vandalismus, bei mutwilliger Beschädigung und bei selbst verursachten Unfällen. Hier kann sich die Einstufung verschlechtern – deshalb lohnt sich bei kleineren Schäden die Überlegung, ob eine Meldung sinnvoll ist. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflicht des Verursachers, dann entstehen Ihnen gar keine Kosten.

Ein Sonderfall lohnt besonders: Bei der Reparatur eines Steinschlags verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, weil ihr die Reparatur den Austausch erspart. Für Sie heißt das oft: null Euro. Beim Austausch wird die Selbstbeteiligung dagegen in der Regel fällig.

Ablauf

So läuft die Abwicklung bei uns

Sie kommen mit dem Schaden vorbei, wir begutachten ihn und stellen fest, ob Reparatur oder Austausch nötig ist. Dann sehen wir gemeinsam in Ihre Police: Haben Sie Teil- oder Vollkasko, wie hoch ist die Selbstbeteiligung, gibt es eine Werkstattbindung?

Wir melden den Schaden beim Versicherer an oder unterstützen Sie dabei, holen die Freigabe ein und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung, falls eine anfällt. Bei Vandalismus brauchen wir zusätzlich Ihre polizeiliche Anzeige, bei Unfallschäden die Unfalldaten des Gegners. Ist der Fall komplizierter, vermitteln wir einen unabhängigen Sachverständigen.

Angebot

Angebot und Kostenvoranschlag

Jedes Fahrzeug ist anders, deshalb sehen wir es uns zuerst an. Danach bekommen Sie einen Kostenvoranschlag, und erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an. Kommt unterwegs etwas dazu, rufen wir Sie an, bevor wir weitermachen.

Warum wir

Warum zu uns?

Seit 1995 in Berlin Köpenick / Schöneweide. Wir kennen die Anforderungen der Versicherer an Fotos, Belege und Fristen und übernehmen die Abwicklung komplett. Wir empfehlen die Reparatur, wo sie möglich ist. Und wir sagen Ihnen offen, wenn eine Meldung an die Versicherung für Sie keinen Vorteil bringt.

Termin vereinbaren
Bringen Sie den Schaden und Ihre Versicherungsdaten mit, dann klären wir alles in einem Termin. Anruf unter 030 / 535 11 40 oder online buchen.
030 / 535 11 40

Reparatur und Austausch von Scheiben finden Sie unter Autoglas in Berlin.

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