Startseite  ›  FAQ  ›  Kratzer, Lackschäden & Bagatellgrenze

Karosserie & Lackierung

Zählt ein Kratzer als Unfallschaden?

Kurz beantwortet

Ein Kratzer kann durch einen Unfall entstehen, macht ein Auto aber nicht automatisch zu einem offenbarungspflichtigen Unfallfahrzeug. Entscheidend sind Ursache und Umfang der Beschädigung.

Ein oberflächlicher Lackkratzer ohne weitergehenden Schaden kann rechtlich eine geringfügige Bagatelle sein. Wurden dagegen Blechteile verformt oder umfangreichere Instandsetzungsarbeiten erforderlich, ist die Bewertung anders. Eine feste Eurogrenze entscheidet darüber nicht allein.

Auch die Frage, ob eine Versicherung zahlt, ist davon zu trennen: Ein kleiner Kratzer kann ein ersatzfähiger Schaden sein, obwohl das Fahrzeug beim späteren Verkauf nicht als Unfallwagen einzuordnen ist. Dokumentieren Sie Schaden und Reparatur nachvollziehbar. Bei Unsicherheit helfen ein Sachverständiger und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung. Bekannte erhebliche Vorschäden sollten beim Verkauf konkret beschrieben werden.

Noch Fragen zu Ihrem Fahrzeug?
Rufen Sie an unter 030 / 535 11 40 oder buchen Sie online einen Termin – wir beraten Sie zu Schaden, Reparatur und Ablauf.
030 / 535 11 40
Nach oben scrollen

Wir suchen Dich.